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Strategie-Check ElWG: Was KMU jetzt tun müssen

2026-04-15

Das neue ElWG (Elektrizitätswirtschaftsgesetz) ändert die Regeln am Strommarkt. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die Zeit der starren Pauschaltarife geht zu Ende. Wer seine Lasten nicht aktiv steuert, wird ab 2027 voraussichtlich deutlich mehr für das Netz bezahlen. Das Gesetz gibt Ihnen aber neue Rechte, um als „Aktiver Kunde“ selbst einzugreifen.

Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihren Betrieb auf Schiene zu bringen:

  1. Ihr neuer Status: Der „Aktive Kunde
    Das Gesetz gibt Ihnen das Recht, Energie nicht nur zu kaufen, sondern flexibel zu nutzen und zu teilen.

    •    Gemeinsame Energienutzung: Ab Oktober 2026 können Sie Energie im Nahebereich einfacher teilen. Das gilt auch für Großbetriebe bis zu einer Leistungsgrenze von 6 MW.

    •    Peer-to-Peer (P2P): Sie können Strom künftig direkt von einem Erzeuger (z. B. dem Nachbarbetrieb) kaufen oder deinen Überschuss an ihn verkaufen, ohne eine Energiegemeinschaft gründen zu müssen.

    •    Daten-Check: Die Nutzung dieser Vorteil erfordert die Viertelstunden-Werte Ihres Smart Meters. Dafür müssen Sie keine neue Hardware installieren: Die Viertelstunden-Auslesung können Sie einfach per Mausklick im Webportal Ihres Netzbetreibers aktivieren.
  2. Die Kostenfalle bei den Netzgebühren

    •    Leistungsspitzen kappen: Ab dem 1. Januar 2027 hängen die Netzkosten zu etwa 40 % von der monatlichen Leistungsspitze (kW) ab. Ein hohes gleichzeitiges Einschalten von Maschinen kann Ihre Kosten also massiv steigern.

    •    SNAP-Vorteil: Wenn Ihr Betrieb auf Netzebene 7 angeschlossen ist, können Sie den Sommer-Nieder-Arbeitspreis nutzen. Von April bis September sind die Netztarife zwischen 10:00 und 16:00 Uhr um 20 % reduziert.

    •    Dynamische Tarife: Sie haben künftig die Wahlmöglichkeit zwischen fixen und dynamischen Tarifen. Da Börsenstrompreise bei viel Sonne oft sehr niedrig sind, kann sich das Verschieben von Lasten finanziell lohnen.

  3. Speicher: Ein Werkzeug gegen die Leistungskomponente
    Die Preise für Stromspeicher sind stark gefallen, weshalb ein Speicher für Sie wirtschaftlich sinnvoll sein kann, um Ihre Netzkosten zu optimieren.

    •    Peak Shaving: Ein Speicher kann dazu beitragen, teure Leistungsspitzen abzufangen, indem er Energie liefert, wenn Ihr Betrieb kurzzeitig ein Maximum an Strom benötigt.

  4. Eigenversorgung & Netzzugang

    •    Teil-Einspeisung: Wenn für eine Volleinspeisung die Kapazität fehlt, haben Sie künftig ein Recht auf einen „flexiblen Netzzugang“. Das bedeutet: Sie dürfen Ihre Anlage sofort in Betrieb nehmen und zumindest einen Teil deines Stroms einspeisen und verkaufen, anstatt auf den kompletten Netzausbau warten zu müssen.

    •    Technische Pflichten: Neue PV-Anlagen über 3,8 kW müssen ab Juni 2026 ansteuerbar sein. Bestehende Anlagen über 7 kW müssen bis 2030 nachgerüstet werden.

    •    Anschlusskosten: Das Netzanschlussentgelt wird erhöht, wobei Anlagen bis 15 kW befreit bleiben.

  5. Deine Rechte gegenüber Versorgern

    •    Preissenkungen: Versorger sind verpflichtet, sinkende Kosten innerhalb von 6 Monaten an Ihre Kunden weiterzugeben.

    •    Bessere Vergleichbarkeit: Ihre Rechnung erhält eine gesetzlich fixierte Struktur (Energie, Netz, Steuern, Abgaben). Zusammen
    mit einer neuen Exportfunktion für Ihre Verbrauchsdaten können Sie so künftig viel einfacher im E-Control-Tool prüfen, ob Ihr aktueller Tarif noch marktgerecht ist.

    •    Lieferantenpflichten: Falls Ihr Betrieb Anlagen über 100 kW betreibt, müssen Sie künftig Lieferantenverpflichtungen erfüllen – das können Sie selber machen oder an einen „Organisator“ auslagern.

Das ElWG belohnt Betriebe, die ihren Stromverbrauch flexibel gestalten. Wer seinen Lastgang kennt und gezielt Spitzen kappt oder Sharing-Modelle nutzt, kann seine Energiekosten aktiv senken. Wer nichts tut, zahlt ab 2027 voraussichtlich über die neue Leistungskomponente der Netzgebühren drauf.

Kontakt
Bei Fragen zum Artikel:
Andreas Peter
+43 5572 31 202-14