Energie und Kosten reduzieren
Klima schützen

Neue PV-Förderung für Anlagen bis 35 kWp mittels 0% USt.

2024-04-19

Achtung: nicht alle Gebäude fallen in diese Fördermethode!

„Aber Firmen bezahle ich ja sowieso keine USt?“, kommt einem Betrieb sofort in den Sinn.
Ja, stimmt.

Man muss zwei Dinge zu dieser neuen Förderung wissen:

  1. Diese Fördermethode mit 0% USt gilt
    1. für Anlagen bis 35 kWp
    2. welche auf Wohngebäuden montiert werden (oder auf Bauwerken des selben Grundstücks wie Garage, Zaun, Schuppen) und
    3. noch kein anderes Förderansuchen für diese Anlage besteht.
  2. Für Betriebe gilt das bisherige Fördersystem nach den Kategorien A bis D.

Die reduzierte Umsatzsteuer ist zeitlich von 1.1.2024 bis 31.12.2025 begrenzt.
Der Kunde erhält vom PV-Lieferanten einfach eine Rechnung mit 0%-MWSt.

Sonderfall Balkon-PV-Anlagen

Somit ergibt sich eine Wahlmöglichkeit für (Kleinst)Betriebe, die in einem Wohngebäude ihr Zuhause haben. Wenn man an sog. Balkonkraftwerke in Wohngebäuden denkt, dann kann der Betriebe wählen, ob die Anlage mit 0%-Ust gekauft wird.

Eine einfache und konkrete Maßnahme, um ins Handeln zu kommen und einige Hundert Watt Strom zu erzeugen.

Förderung über die OeMAG

Der sog. OeMAG Investitionszuschuß für Photovoltaik-Anlagen ist bis zur Anlagengröße von 1.000 kWp möglich. Dabei sind die Anlagen in vier Kategorien eingeteilt:

Kategorie Förderung
A: bis 10 kWp 195 € / kWp, Reihung first come, first serve   
B: >10 bis 20 kWp 185 € / kWp, Reihung first come, first serve
C: >20 bis 100 kWp max. Förderung 150 € / kWp
D: >100 bis 1.000 kWp    max. Förderung 140 € / kWp

Achtung:

Bei Anlagen der Kategorie C und D muss der Förderwerber bei der Antragstellung jenen möglichst niedrigen Förderbetrag nennen für welchen er die Anlage bauen würde (dies wird Förderbedarf genannt). Man kann natürlich bis zum genannten max. Förderbetrag gehen, jedoch beachte:
Der Fördergeber bedient zuerst alle Antragsteller mit dem niedrigsten Förderbedarf. Dann jene mit dem zweitniedrigsten Förderbedarf, usw. bis das Budget erschöpft ist. Pokert man zu hoch, ist der Fördertopf leer bevor man bedient wird.

Bei einer Förderabsage kann beim nächsten Fördertermin bezogen auf die ursprüngliche Antragstellung neu beantragt werden.

Alle Details, speziell die Termine für die Antragstellung (sog. Calls), sind auf der Homepage

https://pvaustria.at/eag-investzuschuss/ übersichtlich dargestellt.

 

Kontakt
Bei Fragen zum Artikel:
Markus Kaufmann
+43 5572 31 202 - 68